AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer oder Mieter gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit, es sein denn, dass es sich um Individualabreden handelt.

Ein Auftrag ist dann gültig, wenn eine formfreie schriftliche, telefonische oder auch mündliche Bestellung erfolgte und der Käufer oder Mieter eine Auftragsbestätigung von G+H Eventtechnik GmbH erhalten hat. Unsere Bedingungen sind bei Anfragestellung der Käufer oder Mieter zur Kenntnis zu nehmen und gelten spätestens bei der Bestellung als angenommen. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform. Für den Fall der Vermietung von Material, Personal oder Künstlern gilt: Die Haftung der G+H Eventtechnik GmbH bei Totalausfall des Materials, Personal oder Künstler beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials, Personal oder Künstler. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

 Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Materialien entsprechend des Verwendungszweckes, sicher eingesetzt werden können.

Das heißt, dass beispielsweise technisches Equipment (wie Ton-, Licht- oder Videotechnik) vor Witterung (Regen, Nässe, Kälte, Wind oder auch direkter Sonneneinstrahlung (Überhitzungsgefahr)) zu schützen ist (z.B. überdachte Bühne oder robuste Zelt o.ä.).

Ebenso sind Zelte, Hüpfburgen und ähnliches Equipment ab einer Windstärke von 60 km/h abzubauen.

Sollten Sie für eine öffentliche Veranstaltung ab 200 Personen ein Projekt bei uns anfragen oder planen, so ist und dies vorher ausdrücklich in Schriftform mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn Sie den Nachweis für eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik bei den Auf- und Abbauten oder auch für die Betreuung der Veranstaltung benötigen. Sollten diese Mitteilung verspätet, z.B. nach Angebotsabgabe oder nach Auftragserteilung bei uns eingehen, so sind wir berechtigt vom Vertrag ohne jegliche Haftungsansprüche oder Schadensersatzforderungen zurückzutreten.

 

2. Angebot, Preis und Anzahlung

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab unserem Lager in Reichshof-Wildbergerhütte. Mit Ihrer Auftragserteilung (telefonisch, per Mail oder auf dem schriftweg) entsteht ein rechtsgültiger Vertrag den wir Ihnen in Form unserer Auftragsbestätigung übersenden. Nach Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, eine Anzahlung bis zu 25% des Mietpreises/Gage mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen auszustellen. Bis 2 Monate vor der Veranstaltung sind wir berechtigt, eine Anzahlung bis insgesamt zu 60% des vereinbarten Mietpreises/Gage in Rechnung zu stellen. Ab 2 Monate vor der Veranstaltung sind wir berechtigt, denn vollen Mietpreis/Gage in Rechnung zu stellen. Sofern nicht anders im Angebot vereinbart gilt diese Anzahlungsstaffel. Je nach Höhe des Mietpreises/Gage schöpfen wir die Anzahlungsstaffeln aus, bei kleineren Aufträgen, i.d.R. unter 500€ Mietpreis/Gage verzichten wir auf Anzahlungen.   

3. Lieferung und Lieferzeit

Sollte es der G+H Eventtechnik GmbH aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Mieter.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Werksverkehr, Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem

Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Eine Mahngebühr von 15,00€, sowie ein Post- und Telekommunikationspauschale von 5,00€ schlagen wir bei nicht fristgerechter Zahlung auf. Den Rechtsweg halten wir uns offen.

 

6. Werbeberechtigung

Wir die G+H Eventtechnik GmbH sind berechtigt, Sie als Geschäfts-/Firmenkunde mit Ihrem Firmennamen und Firmenlogo als Referenz für Werbezwecke anzugeben. Die Verwendung von im Veranstaltungsbereich zum Veranstaltungszeitraum, sowohl der Auf-und Abbauzeiten, entstandenen Bildern/Videos für Werbezwecke obliegt der G+H Eventtechnik GmbH. Die Rechte der von uns aufgenommenen Bildern/Videos sind Eigentum der G+H Eventtechnik GmbH. Anderslautende Bedingungen des Käufers, Mieters oder des Kunden haben keine Gültigkeit, es sein denn, dass es sich um Individualabreden in Schriftform handelt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7. Mängel und Gewährleistung

Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen.

Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts

verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

 

8. Eigentumsvorbehalt

An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand,

insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das

Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im Übrigen

vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis

wird aber weiterhin erhoben.

 

9. Auftragserteilung

Mit Ihrer Auftragserteilung (telefonisch, per Mail oder auf dem schriftweg) entsteht ein rechtsgültiger Vertrag den wir Ihnen in Form unserer Auftragsbestätigung übersenden.

 

10. Vermietung

Der Mieter erkennt durch die Übergabe des Materials an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Ggf. anfallende Forderungen der GEMA u.ä. Institutionen trägt der Mieter/Besteller. Alle Rechte und Pflichten der genannten Institutionen obliegen dem Mieter/Besteller, die G+H Eventtechnik GmbH ist lediglich Verleiher der Materialien.

Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte. Bei Verlust eines oder mehreren Mietmaterialien gelten die bei der Übergabe übernommenen Materialien, sofern keine schriftliche Dokumentation der Mietgegenstände vorliegt gelten die auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Materialien. Sofern auf der Auftragsbestätigung Set´s oder Pakete aufgeführt sind, haftet der Mieter bei Verlust von Materialien, die auch nicht explizit auf der Auftragsbestätigung oder der Übernahmedokumentation dokumentiert sind, bis zu einem 20fachen Neukostenzuschlag des Gesamtbetrags. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet einen Nachweis zu erbringen welche Materialien nicht übernommen worden.

Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Materialien entsprechend des Verwendungszweckes, sicher eingesetzt werden können, Das heißt, dass beispielsweise technisches Equipment (wie Ton-, Licht- oder Videotechnik) vor Witterung (Regen, Nässe, Kälte, Wind oder auch direkter Sonneneinstrahlung (Überhitzungsgefahr)) zu schützen ist (z.B. überdachte Bühne oder robuste Zelt o.ä.).

Ebenso sind Zelte, Hüpfburgen und ähnliches Equipment ab einer Windstärke von 60 km/h abzubauen.

Sollten Sie für eine öffentliche Veranstaltung ab 200 Personen ein Projekt bei uns anfragen oder planen, so ist und dies vorher ausdrücklich in Schriftform mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn Sie den Nachweis für eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik bei den Auf- und Abbauten oder auch für die Betreuung der Veranstaltung benötigen. Sollten diese Mitteilung verspätet, z.B. nach Angebotsabgabe oder nach Auftragserteilung bei uns eingehen, so sind wir berechtigt vom Vertrag ohne jegliche Haftungsansprüche oder Schadensersatzforderungen zurückzutreten.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle nötigen Voraussetzungen wie der Sicherstellung von einer ausreichenden Stromversorgung, Wasserversorgung, Stell- und Parkfläche für Gerät und Personal am Veranstaltungsort gegeben ist und dessen Sicherheit garantiert ist. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein hat der Vermieter das Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Kunde sorgt für eine sicher

Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport. Bei Dry Hire Aufträgen (Selbstabholung und Selbstrückgabe) verpflichtet sich der Mieter, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens der G+H Eventtechnik GmbH. Sollte eine Abholung oder ein Abbau des gemieteten Equipments durch uns vereinbart sein, so haben Sie in Ihrer Auftragsbestätigung von uns ein entsprechendes Zeitfenster für die Abholung/Abbau erhalten. Sie sind verpflichtet, in diesem Zeitfenster den einwandfreien Zugang zu unserem Material zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, weil z.B. die Location verschlossen ist oder durch andere Firmen/Arbeiten der Zugang zu unserem Material verhindert ist, so haftet Mieter für den entstandenen Schaden. Dieser setzt sich aus den Mitarbeiterkosten für die Wartezeit zusammen, sollte eine Wartezeit von mehr als 30 Minuten zu erwarten sein, so muss ggf. ein neuer Termin vereinbart werden, da längere Wartezeit aufgrund Folgetermine nicht möglich ist. Die Kosten für beide Termine und dessen Aufwand muss der Mieter tragen und werden somit voll in Rechnung gestellt. Bitte stellen Sie als Mieter immer sicher, dass Sie sich an die vereinbarten Zeiten halten.    

 

11. Stornierung

Tritt der Mieter vom Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen (Absagen anderer Dienstleister oder Locations, Wetter (Unwetter, Regen, Sturm, Hagel usw.) Gesundheit, behördlichen Auflagen, Pandemien, Kriegsereignisse und jegliches weitere Gründen) nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:

·         ab Auftragsbestätigung berechnen wir 10% der vereinbarten Gage/Miete an

·         ab 30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung berechnen wir 25% der vereinbarten Gage/Miete

·         ab 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete

·         ab 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage/Miete

·         ab einem Tag vor Auslieferungs- oder Abholtermin berechnen wir die volle (100%) vereinbarten

          Gage/Miete

·         zzgl. Berechnen wir bei jeder Stornierung oder Terminverschiebung (Umbuchung) eine  

          Bearbeitungsgebühr von 15€ zzgl. Umsatzsteuer

·         zzgl. werden ggf. anfallende oder abweichende Stornierungskosten von Partnerfirmen z.B.

          Zeltbauer, Getränkelieferant, Catering, Künstler, Funmodulverleih und jeglichen weiteren

          Dienstleistern auf unsere Stornierungskosten aufgeschlagen

 

11. Haftungsbeschränkungen

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

 

12. Schlussvorschriften, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der

G+H Eventtechnik GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der G+H Eventtechnik GmbH.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

 

                                                                     

Download
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen G+H Eventtechnik GmbH
AGB gültig ab dem 01.01.2023
AGB GH Eventtechnik GmbH 01.01.2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 157.7 KB